Platzwart

 

z.Z. nicht besetzt

 

 

 

 

 

 

 

Platzregeln

 

Das Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Die Benutzung des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Bitte zur ersten Trainingsstunde eine Kopie vom Hunde-Impfpass sowie eine Kopie der Hunde(halter)haftpflichtversicherung mitbringen.

 

Die Anmeldeunterlagen sind vollständig bei der Vorstandschaft abzugeben.

 

Der Platz darf nur als Vereinsmitglied und mit Absprache des Vorstandes und/oder in Begleitung außerhalb der Trainigszeiten genutzt werden.

 

Läufige Hündinnen haben nur Zutritt zum Training bei Absprache mit dem Trainer. Bei anstehenden Prüfungen, haben Sie ab 3 Wochen davor keinen Zutritt zum Platz.

 

Bei längerer Abwesenheit erkundigt sich derjenige, ob sich der bekannte Treffpunkt oder Termin/ Regelungen geändert haben.

 

Den Anordnungen des Übungsleiters ist grundsätzlich Folge zu leisten, insbesondere bei allen Übungsabläufen und außergewöhnlichen Situationen (z.B. Beißereien). Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände.

 

Grundsätzlich sind die Hunde auf dem Platz angeleint zu führen. Freies Laufen bzw. Spielphasen werden vom Übungsleiter angekündigt. Dabei hat jeder Hundeführer/Besitzer auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt.

 

Das Markieren und Lösen der Hunde auf dem Platz ist zu unterbinden. Die Kot-Tüte ist durch den Hundeführer zu entsorgen. Beim 1. Mal erfolgt eine Verwarnung, beim 2. Mal wird eine Spende in die Vereinskasse gezahlt.

 

Es sind keine anderen Hunde ohne Einverständnis der Besitzer zu füttern.

 

Das Rauchen ist nur vor den Vereinsräumen gestattet. Zigarettenkippen sind stets in den Aschenbechern zu entsorgen und nicht auf dem Boden.

 

Ausdrücklich wird den Hundeführern/Besitzern gestattet, sich von Übungen auszuschließen, durch welche sie selbst oder die Hunde überfordert wären. Dieses gilt insbesondere für das Ableinen der Hunde. Die Entscheidung obliegt dem Hundeführer/Besitzer in eigener Verantwortung.

 

Sie entscheiden ebenfalls in eigener Verantwortung, ob sie die auf dem Platz befindlichen Gegenstände nutzen bzw. begehbare Vereinsräume oder ähnliches betreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese z.T. gespendet oder von Mitgliedern in Eigenarbeit erbaut wurden. Eine sicherheitstechnische Überprüfung erfolgte nicht.

 

Bei Nichtbeachten der Regeln/ Satzung kann die Vorstandschaft eine Abmahnug aussprechen. Bei drei Abmahnungen, kann man vom Verein ausgeschlossen werden. 

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