IPO/Gebrauchshundesport
 

Die Ausbildung zum geprüften Schutzhund erfordert sehr viel kynologischen Sachverstand, Wissen über die Verhaltensweisen des Hundes, Selbstdisziplin, Einfühlungsvermögen und Sachverstand.

 

Die drei Disziplinen des Schutzhundesports:

 

Fährtenarbeit - Abteilung A- im Schutzhundesport (VPG,IPO)

Bei der Fährtenarbeit erlebt der Hundeführer den direkten Kontakt mit der Natur, während der Hund in einem Gelände (z.B. Acker, Wiese oder Wald) durch den Einsatz seines Geruchssinns, eine Menschenfährte und Gegenstände finden muss. Somit wird unter Beachtung von Bodenbeschaffenheit, Witterung und Windrichtung die Leistungs-und Konzentrationsfähigkeit des Geruchsorgans des Hundes geschult.

 

Gehorsam - Abteilung B - im Schutzhundesport (VPG,IPO)

Die Unterordnung (veralteter noch bestehender Begriff) oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist Erweiterung der Begleithundeausbildung und wird von der Schutzhundeprüfung (VPG, IPO) Stufe 1 bis zur Stufe 3 immer anspruchsvoller. Hier müssen Hund und Hundeführer Harmonie und Teamgeist unter Beweis stellen. Es wird Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit aber auch Sozialverhalten vom Hund gefordert.

 

Schutzdienst - Abteilung C – im Schutzhundesport (VPG, IPO)

Bei der Ausbildung im Schutzdienst werden verschiedene Triebe des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam, Nervenstärke und Selbstbeherrschung in Belastungssituationen. Das ist auch der Grund, weshalb so gut ausgebildete Hunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden.

Voraussetzung um an einer Schutzhundeprüfung teilnehmen zu können, ist das vorherige Ablegen einer Begleithundeprüfung notwengig.

Quelle: swhv

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